Bürgergemeinschaften, die Solar- und/oder Windanlagen betreiben, haben das Ziel, Klimaschutz umzusetzen und die Nutzung regenerativer Energien zu fördern. Sie gründen für den Betrieb ihrer Anlagen gemeinsam Betriebsgesellschaften, die in den Bau von regenerativen Energieanlagen investieren. Mit dem Betrieb der Anlagen wollen Sie Einnahmen erzielen, welche dazu dienen, den Anteilseignern der Bürgergemeinschaft, die in die Betriebsgesellschaft investiert haben, ihre Investition zurückzuzahlen.
Fallen darüber hinaus auch Gewinne an, verbleiben auch diese nicht bei einem einzelnen Investor, sondern werden unter den meist lokalen oder regionalen Anteilseignern aufgeteilt.
Der Weg zum Betrieb einer Bürger-Solar- oder Windenergieanlage ist jedoch nicht ohne Hindernisse. Bereits in der Planungsphase wird Geld benötigt, was bei einem Scheitern des Projekts endgültig verloren ist. Mut, Vertrauen und Führungsstärke der Initiatioren sind notwendige Tugenden für das Gelingen solcher Projekte. Daher ist es doppelt erfreulich, dass die meisten der Projekte überaus erfolgreich sind und die Zahl solcher Erneuerbarer Energieerzeugungsgemeinschaften beständig zunimmt. Die Landesagentur windcomm in Schleswig-Holstein hat den Erfolg zahlreicher Bürgerwindparks zum Anlass genommen, einen Leitfaden Bürgerwindpark herauszugeben, der kostenlos verschickt wird.
Der Untertitel „Mehr Wertschöpfung für